02.02.2024

Anfang Februar traten in der Schweiz mehr als 20 revidierte Lebensmittelverordnungen in Kraft, darunter eine bedeutende Neuerung: Die Deklarationspflicht des Produktionslandes bei sämtlichen Backwaren. Dies betrifft sowohl Bäckereien und Restaurants, wie auch Einzelhandelsgeschäfte. Im nachstehenden Bericht informieren wir über die neuen Bestimmungen, für die eine Übergangsfrist von einem Jahr gilt.

Seit Anfang Februar müssen Schweizer Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel die Herkunft von Gipfeli, Brot und Backwaren für den Endkonsumenten sichtbar deklarieren. Konsumentinnen und Konsumenten sollen dadurch schnell und einfach erkennen, woher die Backwaren stammen. Gleichzeitig versucht man mit diesem neuen Gesetz gegen die steigenden Backwarenimporte vorzugehen. In den letzten zehn Jahren ist der Grosshandelsimport um rund 65 % gestiegen.

Schweizer Backtradition

Bei Fredy’s Produkten können Sie bei fast allen Produkten das Herkunftsland Schweiz deklarieren. Falls Sie Unterstützung oder Dispomaterial benötigen oder Fragen zu den Gesetzesänderungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter marketing@fredys.ch oder wenden Sie sich an unsere Verkaufsteam.

Die Herkunft der verkauften oder servierten Backwaren (Offenverkauf) muss künftig schriftlich angegeben werden, unabhängig davon, ob das Produkt ganz oder in Stücken angeboten wird. Die Angabe des Produktionslandes kann durch ein deutlich sichtbares Schild oder einen Aushang erfolgen. Dies gilt auch für Produkte, die zur Herstellung von Sandwiches verwendet werden. Die betroffenen Unternehmen haben eine einjährige Übergangsfrist, um die neuen Vorgaben umzusetzen.

Auch bei sogenannten Teiglingen – also zum Beispiel Gipfeli, die in einem Land hergestellt und in einem anderen Land fertig gebacken werden – muss das Land der Herstellung deklariert werden und nicht das Land, in dem die Teiglinge fertig gebacken werden. 

Mehr Transparenz für Ihre Entscheidung

«Dank dem neuen Gesetzestext fällt es den Konsumenten und Konsumentinnen einfach, sich über den Verarbeitungsweg zu informieren», so Jeannette Müller, Strategische Geschäftsführerin der Fredy’s AG. «Die Konsumenten haben so die Wahl, Produkte mit Schweizer Herkunft zu bevorzugen.» 

Fredy's Produkte – Hergestellt in der Schweiz

Wir sind stolz darauf, dass mit Ausnahme unserer Donuts, Berliner und der Steinofenpizza sämtliche Produkte aus unserem Sortiment in der Schweiz hergestellt werden. Dies ermöglicht uns, fast alle unsere Produkte mit dem Herkunftsland Schweiz zu deklarieren. Wo immer möglich, verwenden wir zudem ausschliesslich Rohstoffe aus der Schweiz.

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